Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Werdau

eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter Wasser (w, m, d)

unter der Kennziffer: 233/2024/DIII

im: Dezernat Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz

für das: Umweltamt

in: Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich

Stellenbewertung: Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA

Beschäftigungsdauer: befristet zur Vertretung Mutterschutz und voraussichtlicher Elternzeit bis Juli 2025

Beschäftigungsbeginn: sofort

Ihr Aufgabengebiet:

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes und des Sächsischen Wassergesetzes überwiegend im Bereich Oberflächenwasser, Grundwasser und wasserwirtschaftliche Anlagen, insbesondere:

  • Einleiten von Stoffen in Oberflächengewässer bzw. Grundwasser
  • Erteilung wasserrechtlicher Genehmigungen zum Bau bzw. Betrieb von Abwasseranlagen
  • Sanierungsanordnungen für Kleinkläranlagen und Kanaleinleitungen
  • Wahrnehmung der Gewässeraufsicht, u. a. mit Vorbereiten und Durchführen von Gewässerschauen und Festsetzen der Uferlinie
  • Sonstige Gewässerbenutzung wie Entnahme von Oberflächenwasser
  • Einzelfallbezogene Entscheidungen zu Flächenschutzgebieten
  • Mitwirkung bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
  • Verwaltungsrechtlicher Vollzug wasserrechtlicher Vorgänge unter Einbeziehung der fachlichen Stellungnahmen:
    • wasserrechtliche Verfahren zum Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes und des Sächsischen Wassergesetzes – Erlaubnisverfahren, Genehmigungen
    • komplexe Bewertung von wasserrechtlichen Sachverhalten, Klärung der Genehmigungstatbestände und der Genehmigungsfähigkeit sowie einzelfallbezogene Bescheidung und sonstige Entscheidungen
    • Anordnung von Maßnahmen zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände, Einleiten von Ordnungswidrigkeitsverfahren, Beschwerden, Havarien, Baumaßnahmen
    • Prüfung sowie Bewertung wasserwirtschaftlicher Sachverhalte bei anderen Verfahren und Planungen u.a. Prüfung und Anfertigung von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange und bei Bauanträgen

Unsere Erwartungen:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung bzw. einen erfolgreichen Abschluss zum Verwaltungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II), wünschenswert mit Referenzen auf wassertechnischem und wasserrechtlichem Gebiet oder
  • ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft, der Hydrologie, der Hydrogeologie, der Geologie oder der Geowissenschaften, wünschenswert mit verwaltungsrechtlichen Kenntnissen
  • Rechtskenntnisse für die übertragenen Aufgaben sind von Vorteil (z. B. Wasserhaushaltsgesetz, Sächsisches Wassergesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsvollstreckungsgesetz, etc.)
  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1)
  • Engagement, Belastbarkeit sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
  • Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw

Wir bieten Ihnen:

  • eine befristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
  • ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot die Arbeit mitzugestalten
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen das die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 30. November 2024

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.