Kommunale Integrationskoordinatoren (w, m, d)
Das Landratsamt Zwickau sucht für die derzeitigen Standorte Zwickau oder Limbach-Oberfrohna (Vollzeitstelle) sowie Glauchau (Teilzeitstelle)
zwei Kommunale Integrationskoordinatorinnen/ Kommunale Integrationskoordinatoren (w, m, d)
unter der Kennziffer: 177/2025/DII
im: Dezernat Jugend, Soziales und Bildung
für das: Sozialamt
in: 1 Stelle in Vollzeit mit 39 Wochenstunden; 1 Stelle in Teilzeit ca. 27 Wochenstunden
Stellenbewertung: Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer: befristet bis 31. Dezember 2027
Beschäftigungsbeginn: 1. Januar 2026
Ihr Aufgabengebiet:
- Sie sind verantwortlich für die Koordinierung der Integration in der Integrationsberatungsstelle einer kreisangehörigen Stadt bzw. Gemeinde, im Einzelnen für:
- operative Planung und Koordinierung der Arbeit der kommunalen Integrationsberatungsstelle in Abstimmung mit der Koordinierungskraft soziale Integration und Partizipation und dem Sachgebietsleiter Asyl
- Erarbeitung von Zielstellungen und Konzeptionen
- Erarbeitung von Planansätzen/ Mittelbedarfen für Aufgaben der Integrationsberatungsstelle
- Ihre Hauptaufgabe besteht in der Beratung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Unterstützung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zum Thema Integration von Migranten. Das bedeutet:
- Fungieren als Ansprechpartner, Beratung
- Erstellen von Informationen für Kommunalverwaltungen und ihre Gremien (Stadtrat / Gemeinderat / Ausschüsse etc.) zu Fördermöglichkeiten
- Unterstützung der Kommunalverwaltungen bei der Vorbereitung von Einwohnerinformationen
- Unterstützung bei Vorhaben der interkulturellen Öffnung
- Die Koordinierung und Bündelung der Integrationsarbeit vor Ort ist ebenfalls ein Teil Ihrer Aufgabe. Das beinhaltet:
- Aufbau und Unterstützung lokaler Netzwerke und Kooperationen
- Zusammenarbeit mit kommunalen Verantwortungsträgern, z. B. Wohnungsmarktmanagement, Begegnungsarbeit, Ehrenamtskoordinierung o. ä. in den Gemeinden/Städten
- Sie sind zuständig für die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit auf lokaler Ebene, insbesondere für:
- themenspezifische Erfassung der Informationsbedarfe zur Integrationsarbeit in Zusammenarbeit mit Vertretern der Migrations- und Flüchtlingssozialarbeit sowie Migranten und Migrantenselbstorganisationen vor Ort
- Planung, Organisation und Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit
- Zuarbeiten zur Internetpräsenz
- Erarbeitung von Beiträgen zur Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit
Unsere Erwartungen:
- Zugangsvoraussetzung für diese Stelle ist geeignetes und erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtungen Allgemeine Verwaltung, Sozialmanagement, Interkulturelle Kommunikation, vorzugsweise mit Schwerpunkt Migration/Integration bzw. hilfsweise ein anderer für die Tätigkeit geeigneter Studienabschluss verbunden mit einschlägigen Erfahrungen
- Wichtig für die Aufgabenerfüllung sind Kenntnisse zu regionalen Strukturen wie Wirtschaft, Institutionen, Gesundheitswesen, Soziale Dienste sowie zum Integrationskonzept des Landkreises Zwickau.
- Fremdsprachenkenntnisse in Englisch sind von Vorteil.
- Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1) sowie eine gute Ausdrucksfähigkeit setzen wir Voraus.
- Eine eigenverantwortliche Arbeitsweise, Organisationsfähigkeit, Verhandlungskompetenz sowie soziale und interkulturelle Kompetenz sind für Sie selbstverständlich.
- Sie besitzen ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und eine wertschätzende und reflektierte Grundhaltung.
- Darüber hinaus verfügen sie über einen sicheren Umgang mit den gängigen MS-Office Anwendungen.
- Ein Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw sind zwingend erforderlich.
Wir bieten Ihnen:
- eine befristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
- die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
- ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot die Arbeit mitzugestalten
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
- stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
- attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
- Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Befristung erfolgt bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Demnach können Bewerber, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau gestanden haben, für die Stellenbesetzung nicht berücksichtigt werden. Ausbildungszeiten sowie Zeiten im Beamtenverhältnis auf Widerruf beim Landkreis Zwickau sind hiervon ausgenommen. Bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen sind, erfolgt die Befristung nach § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Hierbei ist es unschädlich, wenn der Bewerber bereits in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau gestanden hat.
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: Kontakt und FAQ-Bewerbung.
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Bewerbungsschluss: 19. Oktober 2025
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.