Das Landratsamt Zwickau sucht für die Kreismusikschule

eine Musikschullehrerin/einen Musikschullehrer Klavier und ein weiteres Instrument (w, m, d) inklusive Leitung des Standortes Werdau

unter der Kennziffer: 225/2024/DII

im: Dezernat Jugend, Soziales und Bildung

für das: Kreismusikschule

in: Vollzeit mit 34 Unterrichtsstunden (inklusive Ferienüberhang); Teilzeit möglich - mit mindestens 27,2 Unterrichtsstunden (inklusive Ferienüberhang)

Stellenbewertung: Entgeltgruppe 10 TVöD-VKA

Beschäftigungsdauer: unbefristet

Beschäftigungsbeginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Ihr Aufgabengebiet:

  • In Ihrer Tätigkeit als Musikschullehrer/in für Klavier und ein weiteres Instrument erfüllen Sie folgende Aufgaben:
    • Erteilung von Musikunterricht
    • Vor- und Nachbereitung des Unterrichtes
    • Durchführung von Prüfungen
    • Hospitation
    • Zusammenarbeit mit der Elternvertretung
    • Unterrichtsanalysen
    • Erstellen der Unterrichtsdokumentation
    • aktive oder passive Mitwirkung in Instrumentengruppen, bei Konzerten, in Orchestern, etc.
  • Darüber hinaus leiten Sie den Standort der Kreismusikschule in Werdau. Hierbei tragen Sie vor allem die Verantwortung für:
    • fachlich-methodische Anleitung und Kontrolle von hauptamtlichen Lehrkräften und Honorarkräften
    • Planung für das Unterrichtsjahr einschließlich Honorarlehrerstunden in Absprache mit dem Leiter der Kreismusikschule
    • Wahrnehmung von Aufgaben zu Schülerangelegenheiten
    • Abhalten von Sprechstunden
    • Planung von Konzerten, Prüfungen und Vorspielen
    • Sicherung der Durchführung von Fachkonferenzen, Dienstberatungen und Informationstätigkeit
    • Kontakt zu Förderverein vor Ort
  • Bei Abwesenheit des Leiters der Musikschule übernehmen Sie in Vertretung seine Aufgaben.

Unsere Erwartungen:

  • Zwingende Zugangsvoraussetzung für die Stelle ist einer der folgenden Abschlüsse:
    • Hochschulausbildung an einer Musikhochschule/Musikakademie (künstlerische Reifeprüfung/Abschlussprüfung nach achtsemestrigem Studium) oder
    • Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtung Musikpädagogik oder
    • Hochschulausbildung zum Kirchenmusiker oder
    • Erste Staatsprüfung für die Lehrämter am Gymnasium und an der Oberschule im Fach Musik oder an Grundschulen mit dem studierten Fach Musik
    • jeweils mit der Fachrichtung/Vertiefung im Fach Klavier und einem weiteren Instrument
  • ausgeprägte kommunikative und organisatorische Fähigkeiten sowie Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
  • Kenntnisse in der Leitung und Ausbildung von Ensembles
  • Erfahrung in der Korrepetition
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit allgemeinbildenden Schulen und Erfahrungen im Bereich kooperativer Unterrichtsmodelle
  • Fachwissen und Fähigkeiten im Umgang mit Musiksoftware
  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Engagement und Teamorientierung
  • ein Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz (Nachweis ist bei Tätigkeitsaufnahme zwingend vorzulegen für alle Bewerber, die nach dem 31.12.1970 geboren sind)
  • Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw

Wir bieten Ihnen:

  • eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
  • ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot die Arbeit mitzugestalten
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen das die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 10. November 2024

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.