Pflegesachverständige/r (w, m, d)
Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau
eine Pflegesachverständige/einen Pflegesachverständigen (w, m, d)
unter der Kennziffer: 179/2025/DII
im: Dezernat Jugend, Soziales und Bildung
für das: Sozialamt
in: Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden
Stellenbewertung: Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer: unbefristet
Beschäftigungsbeginn: 1. Januar 2026
Ihr Aufgabengebiet:
- Ihre Hauptaufgabe im Sachgebiet Hilfe für besondere Lebenslagen ist die Feststellung des Bedarfes der Hilfe zur Pflege. Das beinhaltet schwerpunktmäßig:
- Abgleich der beantragten Leistung mit vorhandenen ärztlichen Unterlagen, Gutachten und Pflegeverträgen
- Begutachtung und fachliche Prüfung der häuslichen Pflege- und Versorgungssituation in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
- Prüfung einer geeigneten Versorgungsmöglichkeit (stationär, ambulant)
- Einschätzung der Pflegebedürftigkeit und des Bedarfes in der Hauswirtschaft
- Erfassung der Ressourcen des Pflegebedürftigen sowie eventueller Probleme, Risiken und Gefährdungen
- Prüfung der örtlichen bzw. sozialen Gegebenheiten und Entscheidung über das Bestehen einer Gefährdung; bei Bedarf, Einleitung notwendiger Maßnahmen
- Einsichtnahme in die Pflegedokumentation und Leistungsnachweise der Pflegedienste
- Bewertung von Pflegefehlern
- Erhebung von Sozialanamnesen
- Pflegeberatung
- Verfassen von Stellungnahmen zum notwendigen Hilfebedarf; Erstellen von Gutachten und Berichten für das Sachgebiet
- bei Verdacht auf Abrechnungsmanipulation fachliche Prüfung der Abrechnungen der ambulanten Pflegedienste
- zur Leistungserbringung notwendige Verständigung mit anderen Ämtern, Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen
- DiePrüfung von Pflegediensten und -einrichtungen ist ebenfalls Teil Ihrer Aufgabe.
- Darüber hinaus verantworten Sie die Erarbeitung von Stellungnahmen in Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren im oben genannten Bereich.
Unsere Erwartungen:
- Zugangsvoraussetzung für diese Stelle ist eine Ausbildung zur Pflegefachkraft(dazu zählen Altenpfleger, Pflegefachmann, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger) und eine Weiterbildung zum Pflegesachverständigen (hilfsweise: Weiterbildung zum Pflegeberater oder zur Fachkraft für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen).
- Sie verfügen über grundlegende Rechtskenntnisse im Bereich SGB XI, SGB XII sowie bezüglich GKV-Richtlinien und Verordnungen zur Feststellung des Hilfebedarfes.
- Sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens Niveau C1) sowie eine gute Ausdruckweise setzen wir voraus.
- Wir suchen eine selbständige und leistungsfähige Persönlichkeit, die zielorientiert arbeitet und über gute analytische Fähigkeiten und eine strukturierte Arbeitsweise verfügt.
- Wir erwarten ein freundliches und kompetentes Auftreten und die Affinität zur Arbeit in behördlichen und verwaltungstechnischen Zusammenhängen.
- Der sichere Umgang mit den gängigen MS-Office Anwendungen ist für Sie selbstverständlich.
- Unverzichtbare Voraussetzungen zur Besetzung dieser Stelle ist der Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw.
Wir bieten Ihnen:
- eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
- die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
- ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot, die Arbeit mitzugestalten
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
- stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
- attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
- Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: Kontakt und FAQ-Bewerbung.
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Bewerbungsschluss: 19. Oktober 2025
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: Datenschutz (landkreis-zwickau.de).