SB Einbürgerung (w, m, d)
Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau
mehrere Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter Einbürgerung (w, m, d)
unter der Kennziffer: 171/2025/DIII
im: Dezernat Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz
für das: Ordnungsamt
in: Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden
Stellenbewertung: Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer: befristet bis 31. Dezember 2027
Beschäftigungsbeginn: 1. Januar 2026
Ihr Aufgabengebiet:
- Sie treffen Entscheidungen über Anträge zu Ermessens- und Anspruchseinbürgerungen. Das beinhaltet:
- Sichtung vorgeprüfter Unterlagen
- Durchführung des Prüfverfahrens unter Einbeziehung von Stellungnahmen der dafür verantwortlichen Behörden
- Einbeziehung, Bewertung und rechtmäßige Umsetzung dieser Erkenntnisse in die Entscheidung
- Erarbeitung von Entscheidungen zur Vorlage bei der LDS bzw. dem SMI bei zustimmungspflichtigen Verfahren unter Beifügung einer Stellungnahme
- Prüfung des Verlustes der bisherigen Staatsangehörigkeit
- abschließende Prüfung über das Vorliegen der Einbürgerungsvoraussetzungen vor dem Vollzug der Einbürgerung
- Erstellung des Gebührenbescheides
- Fertigen der Einbürgerungsurkunden, Vollzug der Einbürgerung, Mitteilungsverfahren an Behörden und Ämter
- Erarbeitung von unterschriftsreifen Ablehnungsbescheiden
- Prüfung von Widersprüchen über mögliche Abhilfe; bei Unmöglichkeit Abgabe an die LDS unter Beifügung einer ausführlichen Stellungnahme
Unsere Erwartungen:
- Zugangsvoraussetzung für diese Stelle ist:
- eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder
- ein abgeschlossener Angestelltenlehrgang II mit Prüfung zum Verwaltungsfachwirt
- anwendungsbereite Rechtskenntnisse im Aufgabengebiet
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1) sowie eine gute Ausdrucksweise in Wort und Schrift
- sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen; wünschenswert sind Kenntnisse der angewandten Software AUSO und CIVISO
- Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw
Wir bieten Ihnen:
- eine befristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
- die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
- ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot die Arbeit mitzugestalten
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
- stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
- attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
- Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Befristung erfolgt bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Demnach können Bewerber, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau gestanden haben, für die Stellenbesetzung nicht berücksichtigt werden. Ausbildungszeiten sowie Zeiten im Beamtenverhältnis auf Widerruf beim Landkreis Zwickau sind hiervon ausgenommen. Bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen sind, erfolgt die Befristung nach § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Hierbei ist es unschädlich, wenn der Bewerber bereits in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau gestanden hat.
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: Kontakt und FAQ-Bewerbung.
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Bewerbungsschluss: 28. September 2025
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.