Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Werdau

eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter Naturschutz

unter der Kennziffer: 165/2025/DIII

im: Dezernat Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz

für das: Umweltamt

in: Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden

Stellenbewertung: Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA

Beschäftigungsdauer: unbefristet

Beschäftigungsbeginn: 1. Januar 2026

Ihr Aufgabengebiet:

  • Eine Ihrer wichtigsten Aufgaben ist die Überwachung und Kontrolle von Anlagen nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unter arten- und naturschutzfachlichen Aspekten. Dazu gehört:
    • Kontrolle der nach BImSchG genehmigten Anlagen hinsichtlich der naturschutzrechtlichen und -fachlichen Nebenbestimmungen (Artenschutz)
    • Abnahme und Kontrolle der ordnungsgemäßen Ausführung der angeordneten Kompensationsmaßnahmen (Funktionskontrollen)
    • Management von Kompensationsmaßnahmen bei Nichtrealisierbarkeit oder Umplanungen durch den Vorhabenträger, Änderung der festgesetzten Maßnahmen durch naturschutzrechtliche Anordnungen oder öffentlich-rechtlichen Vertrag
    • Kontrolle der Einhaltung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände beim Errichten von Anlagen nach BauGB (z.B. Freiflächenphotovoltaikanlagen)
    • Teilnahme an Bauberatungen
  • Weiterhin sind Sie für die artenschutzrechtliche Bewertung von Antragsunterlagen bei Anträgen von Windenergieanlagen gemäß § 45b ff. BNatSchG zuständig. Im Einzelnen bedeutet dies:
    • Prüfung der Antragsunterlagen auf Vereinbarkeit mit artenschutzrechtlichen Vorgaben, ggf. Erteilung von Ausnahmeentscheidungen
    • Prüfung von Schutzmaßnahmen hinsichtlich Zumutbarkeit und deren Berechnung
    • Prüfung der Berechnung von Zahlungen in Artenhilfsprogramme
  • Des Weiteren gehört die Bearbeitung von Genehmigungsverfahren außerhalb des Trägerverfahrens für EEG-Anlagenzu Ihrem Aufgabengebiet, insbesondere:
    • Prüfung der Antragsunterlagen für notwendige Zuwegungen und/oder Transportwege, insbesondere auch auf Nachvollziehbarkeit und Alternativlosigkeit
    • Anordnung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
    • Einbeziehung anderer Fachbehörden z.B. nach Wasser- und/oder Bodenschutzrecht
    • Bescheidung von Anträgen mit erforderlichen Nebenbestimmungen
  • Zum Tätigkeitsbereich gehört darüber hinaus die Initiierung und das Management von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Errichtung von EEG-Anlagen. Das heißt im Einzelnen:
    • Abstimmung mit den vom Vorhaben betroffenen Gemeinden
    • naturschutzfachliche Prüfung der Eignung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Dritter
    • Führen des Katasters für potentielle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und dessen ständige Aktualisierung
    • Vorbereitung, Entwicklung und Umsetzung eigener Projekte unter Nutzung der Ausgleichsabgabe (Mittel des Naturschutzfonds bei der Sächsischen Landesstiftung für Natur und Umwelt)

Unsere Erwartungen:

  • Zugangsvoraussetzung für die Stelle ist einer der folgenden erfolgreichen Abschlüsse:
    • Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz (FH) oder Bachelor) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung, möglichst mit Referenzen in den Bereichen Naturschutz, Ökologie, Zoologie oder Botanik
    • Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz (FH) oder Bachelor) in einer naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit Schwerpunkt Naturschutz, Ökologie, Zoologie oder Botanik mit nachweisbaren Erfahrungen im Verwaltungsrecht oder mit der Bereitschaft zur Qualifizierung zum Verwaltungsfachwirt (AII-Lehrgang)
  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1)
  • Engagement, Belastbarkeit sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen sowie gute Kenntnisse im Rahmen der digitalen Datenverarbeitung und –verwaltung
  • Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw

Wir bieten Ihnen:

  • eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
  • ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot, die Arbeit mitzugestalten
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 28. September 2025

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: Datenschutz (landkreis-zwickau.de).