Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau

eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter Negativentscheidung und

aufenthaltsbeendende Maßnahmen (w, m, d)

unter der Kennziffer: 175/2025/DIII

im: Dezernat Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz

für das: Ordnungsamt

in: Vollzeit; Teilzeit möglich

Stellenbewertung: Entgeltgruppe 9c TVöD-VKA; Besoldungsgruppe A 10 SächsBesG

Beschäftigungsdauer: unbefristet

Beschäftigungsbeginn: 1. Januar 2026

Ihr Aufgabengebiet:

  • Eine Ihrer wichtigsten Aufgaben ist der Erlassvon Negativbescheiden mit und ohne Ausweisungserfordernis nach allen aufenthaltsrechtlichen Grundlagen. Das beinhaltet:
    • formal- und materiell-rechtliche Prüfung
    • Anhörung des Antragstellers
    • Erarbeitung des unterschriftsreifen Bescheides
    • Entgegennahme von entsprechenden Informationen
    • Durchführung erforderlicher Behördenabfragen
    • Infoweitergabe, elektronische Datenaktualisierung, Aktenführung
  • Darüber hinaus sind Sie zuständig für den Erlass von Ausweisungsverfügungen. Das bedeutet:
    • Entgegennahme von entsprechenden Informationen
    • Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen
    • Durchführung erforderlicher Behördenabfragen
    • Anhörung des Betroffenen
    • Erarbeitung der unterschriftsreifen Ausweisungsverfügung
    • Infoweitergabe, elektronische Datenaktualisierung, Aktenführung
  • Die Bearbeitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen ist ebenfalls Teil Ihrer Aufgabe. Das umfasst:
    • Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen
    • Entgegennahme von entsprechenden Informationen
    • Echtheitsprüfung von vorgelegten Identitätsdokumenten und Einleitung weiterführender Maßnahmen bei Fälschungsverdacht
    • Mitwirkung an der Erarbeitung oder Vorliegen des Negativbescheides
    • Prüfung der rechtlichen möglichen Voraussetzungen
    • Durchführung erforderlicher Behördenabfragen
    • Anhörung des Betroffenen
    • Erarbeitung der unterschriftsreifen Abschiebungsverfügung
    • Vorbereitung und Überwachung der Abschiebung (u.a. Stellen von Haftanträgen, Einholung von Durchbeförderungserlaubnis bei Transitstaaten, Kauf von Flugtickets, Koordination und Abstimmung mit beteiligten Behörden ins. Bundes- und Landespolizei)
    • Durchführung und Überwachung kontrollierter freiwilliger Ausreisen
    • Erarbeitung und Zustellung von Leistungsbescheiden nach erfolgter Ausreise
    • Infoweitergabe, elektronische Datenaktualisierung, Aktenführung
  • In Bezug auf die oben genannten Bereiche verantworten Sie die Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren. Dazu gehören:
    • Prüfung der Abhilfe von Widersprüchen, gegebenenfalls Abhilfebescheid erstellen
    • Abgabe Rechtsmittel an Widerspruchsbehörde mit Stellungnahmen
    • Stellungnahmen zu Klagen gegen Verwaltungsakte

Unsere Erwartungen:

  • Zugangsvoraussetzung für eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis (EG 9c TVöD-VKA) sind:
    • eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder
    • ein abgeschlossener Angestelltenlehrgang II mit Prüfung zum Verwaltungsfachwirt
  • Zugangsvoraussetzung für eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis (A 10 SächsBesG) sind:
    • eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder
    • die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene in der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (bisher: Laufbahnbefähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst) und
    • Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen nach dem Sächsischen Beamtengesetz bzw.
    • ein aktuelles Statusamt A 9 oder A 10 bei bereits verbeamteten Beschäftigten
  • Wir erwarten anwendungsbereite Rechtskenntnisse im Aufgabengebiet.
  • Sie verfügen über sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1) sowie wünschenswerter Weise über Englischkenntnisse.
  • Sie zeichnen Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen sowie gute Teamfähigkeiten aus.
  • Wir erwarten einen sicheren Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen.
  • Ein Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw setzen wir Voraus.

Wir bieten Ihnen:

  • eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt oder
  • bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen Berufung bzw. Übernahme in ein Beamtenverhältnis
  • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
  • ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot die Arbeit mitzugestalten
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Bitte prüfen Sie, ob Ihre letzte Beurteilung/ Ihr letztes Arbeitszeugnis noch ein zutreffendes Bild über Ihre Tätigkeit und Leistung enthält und beantragen Sie gegebenenfalls eine neue Anlassbeurteilung/ Zwischenzeugnis.

Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: Kontakt und FAQ-Bewerbung.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 19. Oktober 2025

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.