Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Werdau

eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter Vollzug Immissionsschutz (w, m, d)

unter der Kennziffer: 164/2025/DIII

im: Dezernat Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz

für das: Umweltamt

in: Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden

Stellenbewertung: Entgeltgruppe 11 TVöD-VKA

Beschäftigungsdauer: unbefristet

Beschäftigungsbeginn: 1. Januar 2026

Ihr Aufgabengebiet:

  • Ihre Hauptaufgabe besteht in der Bearbeitung genehmigungsbedürftiger Einrichtungen und Anlagen i. S.d. BlmSchG unter Einbeziehung fachlicher Stellungnahmen. Das beinhaltet:
    • Beratung der Vorhabensträger hinsichtlich der Antragstellung
    • Einholung bzw. Veranlassung sowie Plausibilitätsprüfung von Gutachten und Stellungnahmen
    • Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen
    • Auswertung und Prüfung der eingegangenen Fachstellungnahmen
    • Erarbeitung einer zusammenfassenden Darstellung der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf die nach BImSchG genannten Schutzgüter
    • unterschriftsreife Erarbeitung des Bescheides
    • Zustellung der Entscheidung an alle Beteiligten
    • Koordinierung der Kontrolle zur Bauausführung
    • Durchführung bauordnungsrechtlicher Maßnahmen
    • Abnahme der errichteten Anlagen
    • Datenpflege im Fachinformationssystem LIS-A
    • unterschriftsreife Erarbeitung von nachträglichen Anordnungen im Einzelfall nach § 17 BImSchG
    • Zuarbeit zu Widersprüchen
  • Darüber hinaus sind Sie für die Bearbeitung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen i. S. d. § 22BlmSchG unter Einbeziehung der fachlichen Stellungnahmen Das bedeutet:
    • Ermittlung, Prüfung und Bewertung des dargelegten Sachverhalts
    • Einholung von Gutachten und Beteiligung anderer Behörden
    • Erteilung von Messanordnungen
    • Anhörung der Beteiligten
    • unterschriftsreife Erarbeitung der Anordnungen im Einzelfall einschließlich Kostenentscheidung
    • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bei Errichtung und Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
    • unterschriftsreife Erarbeitung von Stellungnahmen als beteiligte Behörde
    • Zuarbeit zu Widersprüchen
  • Zum Aufgabengebiet gehört außerdem die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten nach BImSchG und SächsBO.
  • Sie sind darüber hinaus verantwortlich für die Erarbeitung von Stellungnahmen bzw. die Koordinierung von (Fach-)Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung als "Träger öffentlicher Belange" zu Genehmigungsverfahren Dritter.
  • Des Weiteren verantworten Sie den Vollzug des Umweltinformationsgesetzes.

Unsere Erwartungen:

  • Zugangsvoraussetzungen für die Stelle ist einer der folgenden erfolgreichen Abschlüsse:
    • abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung, wünschenswert mit einschlägigen Berufserfahrungen im Immissionsschutzrecht
    • abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtung Umweltschutz/Umwelttechnik mit mindestens dreijähriger Verwaltungserfahrung, ggf. mit der Bereitschaft zur Qualifizierung zum Verwaltungsfachwirt (AII-Lehrgang)
  • wünschenswert sind anwendungsbereite Rechtskenntnisse (z. B. Bundes-Immissionsschutzgesetz einschließlich zugehöriger Rechtsverordnungen, Sächsische Bauordnung, Baugesetzbuch, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Kostenrecht, etc.)
  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1)
  • Durchsetzungsvermögen, Belastbarkeit sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
  • Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw

Wir bieten Ihnen:

  • eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
  • ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot, die Arbeit mitzugestalten
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: Kontakt und FAQ-Bewerbung.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 28. September 2025

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: Datenschutz (landkreis-zwickau.de).