Sachbearbeiter/in Wirtschaftliche Hilfen mbA (w, m, d)
Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Werdau
eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter Wirtschaftliche Hilfen mit besonderen Aufgaben (w, m, d)
unter der Kennziffer: 223/2024/DII
im: Dezernat Jugend, Soziales und Bildung
für das: Jugendamt
in: Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden
Stellenbewertung: Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer: unbefristet
Beschäftigungsbeginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Ihr Aufgabengebiet:
- Eine wichtige Aufgabe besteht in der Bearbeitung von Kostenbeteiligungen aus Einkünften und in Bezug auf die Höhe des Kindergeldes. Das bedeutet unter anderem:
- Auskunftserteilung und Durchführung von Anhörungen
- Feststellen des Einkommens, Prüfung von Unterhaltsansprüchen Berechtigter und Feststellung des Kostenbeitrages
- Erstellung des Bescheides bzw. Änderungsbescheides zur Kostenbeteiligung
- Erstellung der Annahme- bzw. Auszahlungsanordnungen
- Bearbeitung von Widersprüchen
- Erstellung des Aufhebungsbescheides und Beenden von Daueraufträgen/Lastschriften
- Sie bearbeiten Kostenübernahmen in Bezug auf § 42 SGB VIII. Dazu gehören:
- datentechnische Aktenerfassung
- Kostenfeststellung und -zusicherung mittels Bescheid oder Mitteilungsschreiben
- Prüfung des Versicherungsschutzes im Rahmen der Krankenhilfe
- Anweisung von Aus- und Einzahlungen
- Bearbeitung von Einreden und Beschwerden
- Sie sind zuständig für die Geltendmachung der Erstattung zweckgleicher Leistungen sowie für die Bearbeitung von Anträgen auf Zuschüsse und Beihilfen.
- Ein weiterer wichtiger Teil der Aufgabe ist die Widerspruchsbearbeitung im Bereich der Wirtschaftlichen Hilfen und der Kita-Elternbeiträge. Das heißt:
- Prüfung der formellen und materiellen Voraussetzungen für den Widerspruch
- Anhörung zum Widerspruch
- Erlass des Widerspruchs- bzw. Abhilfebescheides
- Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten
- Fertigung von Stellungnahmen zum Klageverfahren
- Teilnahme an Gerichtsverhandlungen
- Die Bearbeitung von Zuständigkeitswechseln und Kostenerstattungen fällt ebenfalls in Ihren Verantwortungsbereich.
- In Ihrer Funktion sind Sie zuständig für die fachliche Anleitung der SB Wirtschaftliche Hilfen und SB Kita unter anderem durch die Erarbeitung von Arbeitshinweisen.
- Sie vertreten die Sachgebietsleiterin während ihrer Abwesenheit.
Unsere Erwartungen:
- Zugangsvoraussetzung für die Stelle ist die erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtungen Allgemeine Verwaltung oder Sozialverwaltung oder ein abgeschlossener Angestelltenlehrgang II mit Prüfung zum Verwaltungsfachwirt.
- Wir erwarten anwendungsbereite Rechtskenntnisse insbesondere hinsichtlich der Sozialgesetzbücher.
- Zwingend notwendig sind sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1) sowie eine gute Ausdrucksfähigkeit.
- Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen und die Fähigkeit Mitarbeiter fachlich anzuleiten zeichnen Sie aus.
- Sie verfügen über sichere und anwendungsbereite PC-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Programmen.
- Ein PKW-Führerschein und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW setzen wir voraus.
Wir bieten Ihnen:
- eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
- die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
- ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot, die Arbeit mitzugestalten
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
- stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
- attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
- Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Bewerbungsschluss: 22. September 2024
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: Datenschutz (landkreis-zwickau.de).