Sozialarbeiter/in Jugendgerichtshilfe (w, m, d)
Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau
eine Sozialarbeiterin/einen Sozialarbeiter Jugendgerichtshilfe (w, m, d)
unter der Kennziffer: 12/2026/DII
im: Dezernat Jugend, Soziales und Bildung
für das: Jugendamt
in: Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden
Stellenbewertung: Entgeltgruppe S 12 TVöD-VKA (bei Vorliegen der geforderten Qualifikation)
Beschäftigungsdauer: befristet zur Vertretung
Beschäftigungsbeginn: sofort
Ihr Aufgabengebiet:
- Ihre Hauptaufgabe ist die Mitwirkung in Strafverfahren gegen Jugendliche und junge Heranwachsende. Das beinhaltet:
- Information, Beratung und Begleitung straffällig gewordener Jugendlicher, deren Sorgeberechtigten und Heranwachsenden vor, während und nach einem Strafverfahren
- Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung sowie des familiären und wirtschaftlichen Hintergrundes des Jugendlichen/Heranwachsenden
- Berichterstattung gegenüber Staatsanwaltschaft und dem Jugendgericht über das Ergebnis der Nachforschung
- Erarbeitung eines Entscheidungsvorschlages unter erzieherischen Gesichtspunkten
- Vermittlung und Einleitung konkreter Hilfen für den Beschuldigten (§ 30 SGB VIII) oder in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialdienst - Hilfen zur Erziehung
- Schaffen von Voraussetzungen für eine Einstellung des Verfahrens ohne Hauptverhandlung (Diversion)
- Teilnahme an der Hauptverhandlung
- bei Ausfall oder Ungeeignetheit der Sorgeberechtigten Begleitung des Beschuldigten zu Untersuchungshandlungen sowie im Rahmen der Hauptverhandlung
- Dabei erfolgt die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und dem Jugendgericht, insbesondere hinsichtlich:
- Einleitung und Überwachung von Auflagen und Weisungen sowie Berichterstattung zur Erfüllung
- Teilnahme an Haftprüfungen mit Berichterstattung zur Persönlichkeit des Beschuldigten bzw. Haftentscheidungsbeihilfen
- Sie wirken in Bußgeldverfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) bei Schulpflichtverletzungen mit.
- Sie verantworten die Beratung und Begleitung in Haftsachen. Das bedeutet:
- Besuche des Beschuldigten in U-Haft, in Haftvermeidungseinrichtungen sowie in der JVA
- Erarbeitung der Stellungnahme zur vorzeitigen Haftentlassung
- Unterstützung bei Wiedereingliederung in die Gemeinschaft
- Sie arbeiten eng mit Polizei, Strafverteidigern, Bewährungshilfe, Jugendstrafanstalten sowie anderen Institutionen zusammen.
- Die Mitarbeit in Gremien, die Öffentlichkeitsarbeit und Prävention sind ebenfalls Teil Ihrer Aufgabe.
Unsere Erwartungen:
- Zugangsvoraussetzung für die Stelle ist ein vorliegender Studienabschluss als Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung.
- Sie benötigen umfassende Rechtskenntnisse für die übertragenen Aufgaben.
- Eine hohe psychische und physische Belastbarkeit sowie Professionalität und Flexibilität im täglichen Arbeitsprozess ist für die Aufgabenerfüllung notwendig.
- Wir erwarten ein sicheres und souveränes Auftreten und einen geübten Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen.
- Ein PKW-Führerschein und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW sind erforderlich.
Wir bieten Ihnen:
- eine befristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
- die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
- ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot, die Arbeit mitzugestalten
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
- stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
- attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
- Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: Kontakt und FAQ-Bewerbung.
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Bewerbungsschluss: 25. Januar 2026
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: Datenschutz (landkreis-zwickau.de).