Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau

eine Sozialarbeiterin/einen Sozialarbeiter Pflegekinderdienst (w, m, d)

unter der Kennziffer: 145/2024/DII

im: Dezernat Jugend, Soziales und Bildung

für das: Jugendamt

in: Teilzeit 27,5 Wochenstunden bis 31.07.2027; danach Vollzeit

Stellenbewertung: Entgeltgruppe S 12 TVöD-VKA

Beschäftigungsdauer: unbefristet

Beschäftigungsbeginn: 1. Januar 2025

Ihr Aufgabengebiet:

  • Sie verantworten die Sozialpädagogische Beratung, Begleitung und Betreuung für alle Beteiligten im Rahmen der Durchführung von Hilfen zur Erziehung (Vollzeitpflege) und den damit verbundenen Aufgaben. Im Einzelnen bedeutet das:
    • Durchführung des Abprüfungsverfahrens bei Pflegeelternbewerbern für Vollzeitpflege im Rahmen der Hilfe zur Erziehung
    • Auswahl, Beratung und Begleitung der Pflegeperson
    • Vermittlung und Begleitung des Pflegekindes
    • Prozessführung bei der Fortschreibung des Hilfeplanverfahrens bei Vollzeitpflege auf Dauer, in Zusammenarbeit mit Sozialarbeitern Hilfen zur Erziehung (HzE) sowie allen an der Hilfe Beteiligten
    • Mitwirkung bei der Prüfung und Gewährung anderer Hilfen in Zusammenarbeit mit Sozialarbeitern HzE, wenn Vollzeitpflege nicht mehr geeignet ist
    • Nachbetreuung des Kindes bzw. Jugendlichen bei Ablösung aus der Pflegefamilie
    • Stellungnahmen und Sachstandsmitteilungen zu familiengerichtlichen Verfahren (bei Übertragung elterlicher Sorge, bei Verbleibensanordnung, beim Umgang, bei Einzelvormundschaften und bei Namensänderungen)
    • Sicherstellung des Kindeswohls nach § 8a i. V. m. § 37 Abs. 3 SGB VIII
    • Mitwirkung bei Inobhutnahmen von Kindern bzw. Jugendlichen nach § 42 SGB VIII
    • Beratung und Begleitung von Bereitschaftspflegestellen
    • Erteilung und Widerruf einer Pflegeerlaubnis sowie Beratung und Begleitung der Pflegeperson
    • Eignungsfeststellung der Pflegeperson für Kinder mit Eingliederungsbedarf nach SGB IX in Kooperation mit dem Sozialamt und der fachliche Begleitung der Pflegestelle
    • Teilnahme an Arbeitsgruppen

Unsere Erwartungen:

  • ein bis zum Besetzungszeitpunkt vorliegender Studienabschluss als Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung
  • umfassende Rechtskenntnisse für die übertragenen Aufgaben (u. a. Bürgerliches Gesetzbuch, Sozialgesetzbücher I, VIII, IX, X und XII, FamFG, NamÄndG, AdVermiG, BKGG, BEEG, Haager Minderjährigenschutzabkommen)
  • hohe psychische und physische Belastbarkeit
  • Professionalität und Flexibilität im täglichen Arbeitsprozess
  • Höflichkeit, Freundlichkeit und Sensibilität im Umgang mit den Bürgern
  • Erfahrungen in der sozialen Arbeit
  • positive Einstellung bezüglich der Teilnahme an Fortbildungen und Supervisionen
  • sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
  • PKW-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW

Wir bieten Ihnen:

  • eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • zwei Regenerationstage pro Kalenderjahr sowie eine monatliche Zulage
  • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
  • ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot die Arbeit mitzugestalten
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 18. August 2024

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.