Das Landratsamt Zwickau sucht

zwei Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter Hilfen zur Erziehung (w, m, d)

unter der Kennziffer: 217/2024/DII

im: Dezernat Jugend, Soziales und Bildung

für das: Jugendamt

in: Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden

Stellenbewertung: Entgeltgruppe S 14 TVöD-VKA (bei Vorliegen der geforderten Qualifikation)

Beschäftigungsdauer: befristet zur Vertretung von Elternzeiten:

eine Stelle bis 20. Juli 2025 und eine Stelle bis 31. Dezember 2025

Beschäftigungsbeginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Ihr Aufgabengebiet:

  • Ihre Hauptaufgabe besteht in der sozialpädagogischen Beratungzur gemeinsamen elterlichen Sorge, zur Förderung der Erziehung sowie zu Erziehungsfragen und zu erzieherischen Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.
  • Sie sind zuständig für die Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen(u. a. Unterbringung von Eltern/Kind (§ 19 SGB VIII), Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII), Eingliederungshilfen (§ 35a SGB VIII)) mit Einschätzung des Hilfebedarfes, der Erstellung des Sozialberichtes, der Erarbeitung des Hilfeplanes und der Zielentwicklung sowie Kontrolle des Hilfeverlaufes bis zum Abschluss der Hilfe.
  • Sie verantworten die Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen, die Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtesund die Zusammenarbeit mit Familien- und Vormundschaftsgerichten.
  • Die Erarbeitung von Stellungnahmen bei Kindeswohlgefährdungenund Antragstellung auf Maßnahmen der elterlichen Sorge sind ebenfalls Teil der Aufgabe
  • Darüber hinaus prüfen sie die Erziehungs- und häuslichen Bedingungen bei Tod des Sorgeberechtigtenund klären die Perspektive des Kindes/Jugendlichen. Außerdem prüfen Sie den Einsatz eines Einzelvormundes und beraten zu möglichen Hilfen.
  • Sie übernehmen die Prüfung der Erziehungs- und häuslichen Bedingungen bei minderjährigen Mütternund beraten sie zu möglichen Hilfen
  • Die Gemeinwesenarbeitund die Teilnahme an Arbeitsgruppen gehören ebenso zum Aufgabengebiet.

Unsere Erwartungen:

  • ein Studienabschluss als Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung
  • Erfahrungen in der sozialen Arbeit
  • hohe psychische und physische Belastbarkeit
  • Professionalität und Flexibilität im täglichen Arbeitsprozess
  • Höflichkeit, Freundlichkeit und Sensibilität im Umgang mit den Bürgern
  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1)
  • sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen und Supervisionen
  • PKW-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW
  • Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft im Jugendamt nach Dienstschluss, an den Wochenenden und an Feiertagen

Vorteilhaft sind bereits erworbene Erfahrungen im ausgeschriebenen Aufgabenbereich.

Der Allgemeine Sozialdienst ist auf die Standorte Zwickau, Werdau, Glauchau und Limbach-Oberfrohna verteilt. Nach erfolgter Einarbeitung ist der Einsatz in Glauchau vorgesehen. Grundsätzlich ist allerdings der Einsatz auch an einem der anderen Standorten nicht ausgeschlossen.

Wir bieten Ihnen:

  • eine befristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
  • ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot, die Arbeit mitzugestalten
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 22. September 2024

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: Datenschutz (landkreis-zwickau.de).